Geldwäschebekämpfung
EINLEITUNG
Diese Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung (nachfolgend „Richtlinie“) regelt die Tätigkeiten von WhiteBox B.V zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen illegalen oder betrügerischen Tätigkeiten. Die Richtlinie beschreibt die Verfahren, Verpflichtungen und Standards, die das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anwendet.
Durch Zugriff auf oder Verwendung von vulkanvegas.com (nachfolgend „Website“) erkennen alle Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) die Nutzungsbedingungen dieser Richtlinie, einschließlich aller künftigen Änderungen, an und akzeptieren sie. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit aufgrund von Aktualisierungen der Vorschriften, internen Risikobewertungen oder Verfahrensverbesserungen zu ändern. Die Nutzer werden über alle wesentlichen Änderungen in Kenntnis gesetzt und eine anschließende weitere Nutzung der Website nach einer solchen Benachrichtigung stellt die Zustimmung der aktualisierten Nutzungsbedingungen dar.
1. Umsetzung dieser Richtlinie
Das Unternehmen unterhält einen strukturierten Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), der unter anderem die folgenden Elemente umfasst:
· Kundenverifizierung: Das Unternehmen führt Identitätsüberprüfungsverfahren (Customer Due Diligence) für alle Benutzer gemäß den Vorschriften der Geldwäschebehörde von Curaçao und den internen Risikoschwellwerten durch.
· Risikobasierter Ansatz: Die Nutzer werden anhand einer risikobasierten Methodik in Einklang mit den Leitlinien der Financial Action Task Force (FATF) sowie anderen regulatorischen Standards bewertet. Dies umfasst eine Bewertung auf der Grundlage von geografischen, verhaltensbezogenen, transaktionsbezogenen und kundenspezifischen Risikofaktoren.
· Fortlaufende Überwachung: Alle über die Website abgewickelten Transaktionen unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung. Das Unternehmen wendet interne Regeln an, um verdächtiges Verhalten und Hinweise für potentielle Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen.
· Mitarbeitertraining: Mitarbeiter, die im direkten Kundenkontakt, in der Transaktionsabwicklung und in Compliance-Funktionen tätig sind, erhalten regelmäßig Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sie mit den regulatorischen Entwicklungen und den internen Verfahren zur Aufdeckung und Meldung verdächtiger Aktivitäten auf dem Laufenden sind.
2. Risikokategorien
Das Unternehmen verwendet den von der FATF und dem GCB entwickelten Ansatz der Risikokategorien, um festzustellen, ob bei den einzelnen Benutzern das Risiko besteht, dass sie in ein Geldwäschesystem verwickelt sind oder nicht.
Es gibt die folgenden Risikokategorien:
2.1 Risiken bezüglich Land/Geografie
Bei der Registrierung eines Benutzerkontos auf der Website muss vorrangig der Wohnsitz bzw. das Heimatland des Benutzers (nachfolgend „Gerichtsbarkeit“) berücksichtigt werden. Zunächst prüft das Unternehmen, ob das Land auf der Liste der Europäischen Kommission der „Drittländer mit hohem Risiko und strategischen Mängeln“ steht (siehe „Quellen“). Dann prüft das Unternehmen, ob diese Gerichtsbarkeit in der Liste der „Hochrisikostaaten und anderer überwachter Gerichtsbarkeiten“ von der FATF steht. Weiterhin führt das Unternehmen seine eigene Überwachung der Gerichtsbarkeiten basierend auf den folgenden Parameter durch:
· Gesetzeslage.
· Politische Rahmenbedingungen.
· Die Wirtschaftsstruktur des Landes.
· Kulturelle Faktoren und das Wesen der Zivilgesellschaft.
· Quellen, Standort und Konzentration von kriminellen Handlungen (falls vorhanden).
2.2 Risiken bezüglich der Nutzer
Das Unternehmen überprüft die Aktivitäten eines jeden Nutzers auf der Website darauf, ob ein oder mehrere Faktoren vorhanden sind, die eine Einstufung des Nutzers in die Kategorie „Hochrisiko“ rechtfertigen könnten. Diese Faktoren sind dabei ausschlaggebend:
a) enorme oder hohe Ausgaben (oder extrem hohe Ausgaben in diesem Markt);
b) verdächtige Nutzeraktivitäten (verdächtige Handlungen, Nutzung mehrerer Geräte zur Autorisierung beim Unternehmen innerhalb kurzer Zeit, Verwendung einer IP-Adresse von mehreren Nutzern, das Gerät des Nutzers wird auch von anderen Nutzern der Website verwendet);
c) ob es sich bei dem betroffenen Nutzer um eine politisch exponierte Person (Politically Exposed Person oder PEP) im Sinne der Richtlinie 2015/849 der Europäischen Union und des Rates handelt;
d) Eintragung in internationalen Sanktionslisten, einschließlich der von der UN, der EU, dem OFAC oder der HMT geführten Listen;
2.3 Transaktionsrisiken
Das Unternehmen setzt alles daran, die von der FATF identifizierten Transaktionsrisiken zu beseitigen:
a) Das Unternehmen akzeptiert keine Transaktionen mit anonymen Zahlungsmitteln;
b) Das Unternehmen erlaubt keine Überweisungen von einem Benutzerkonto auf das Konto eines anderen Benutzers;
c) Das Unternehmen akzeptiert kein Bargeld von Nutzern;
d) Das Unternehmen akzeptiert nur seriöse elektronische Wallets aus vertrauenswürdigen Gerichtsbarkeiten;
e) Das Unternehmen erlaubt keine zusätzlichen Konten und akzeptiert keine Einzahlungen mit Zahlungsmitteln, die nicht dem Nutzer gehören.
2.4 Produktrisiko
Das Unternehmen überprüft die angebotenen Produkte und inwiefern deren Funktionen für illegale Aktivitäten missbraucht werden könnten, etwa in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Produkte mit dem Potenzial für große, schnelle und anonyme sowie manipulationsanfällige Transaktionen gelten als risikoreicher und unterliegen verstärkten Kontrollen.
3. Verifizierung und Kenne Deine Kunden (Know Your Customer oder KYC)
Das Unternehmen hält sich an die Grundsätze von Kenne Deine Kunden (Know Your Customer, KYC) und Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden (Customer Due Diligence, CDD) in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Alle Nutzer müssen sich einer KYC-Verifizierung unterziehen, welche die Erfassung und Prüfung von Identitätsdaten und Belegdokumenten beinhaltet, um ihre Identität und die Rechtmäßigkeit der Geldquelle zu bestätigen.
3.1 Teilnahmeberechtigung
Für die Registrierung und Nutzung der Website muss eine Person mindestens das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet haben. Es werden Maßnahmen zur Verifizierung eingesetzt, um das Alter eines Nutzers während des Anmeldevorgangs zu bestätigen.
Sollte sich während des Verifizierungsverfahrens herausstellen, dass eingereichte Informationen oder Dokumente inkorrekt, gefälscht oder irreführend sind, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Registrierung zu verweigern oder das bestehende Konto zu kündigen.
3.2 Verifizierungsanforderungen
Das Unternehmen kann in den folgenden Situationen eine Identitätsverifizierung des Nutzers veranlassen:
a) Wenn das Gesamttransaktionsvolumen des Nutzers einen gesetzlichen oder risikobasierten Schwellwert erreicht oder überschreitet;
b) Wenn eine interne Risikobewertung den Nutzer als hochriskant einstuft (wie in Abschnitt 2, „Risikokategorien“ beschrieben);
c) Wenn verdächtiges Verhalten festgestellt wird, wie z. B. Unstimmigkeiten bei der Kontoaktivität, technische oder verhaltensbezogene Warnsignale oder Hinweise auf möglichen Betrug;
d) In anderen Fällen, in denen eine verstärkte Sorgfaltspflicht (EDD) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder nach Ermessen des Unternehmens erforderlich ist.
Im Rahmen des CDD-Verfahrens erfasst das Unternehmen auch Informationen, mit denen der Zweck und die beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung ermittelt werden, , einschließlich der allgemeinen Geldquelle des Nutzers, des erwarteten Transaktionsverhaltens sowie der Nutzung der Dienste.
3.3 Unterlagen
Zum Abschluss der Verifizierung kann der Nutzer aufgefordert werden, folgende Nachweise vorzulegen:
· Gültiges amtliches Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis);
· Nachweis des Eigentums an der Zahlungsmethode, z.B. ein Foto der Bankkarte auf dem die zulässigen Ziffern zu sehen sind (der Name darf nicht verdeckt sein);
· Adressnachweis, nicht älter als 3 Monate;
· Selfie/biometrische Gesichtserkennung, falls zutreffend;
· Beleg der Geldquelle oder Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses, falls angefordert;
· Sonstige Dokumente, die für regulatorische oder risikobezogene Zwecke erforderlich sind.
In bestimmten Fällen kann zur Verifizierung der Identität ein Videointerview erforderlich sein.
3.4 Verstärkte Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD)
Eine verstärkte Sorgfaltspflicht wird durchgeführt, wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. EDD wird in den folgenden Situationen angewendet:
· Der Nutzer wurde als politisch exponierte Person oder als enger Vertrauter/Familienmitglied einer PEP identifiziert;
· Der Nutzer ist in einem Land (Gerichtsbarkeit) ansässig oder agiert von einem Land (Gerichtsbarkeit) aus, das von der FATF oder der Europäischen Kommission als Hochrisikoland eingestuft wurde oder verstärkter Überwachung unterliegt;
· Interne Systeme zeigen verdächtige Aktivitäten oder Transaktionen an, die nicht mit dem Profil des Nutzers übereinstimmen.
Im Rahmen der EDD kann das Unternehmen die Vorlage zusätzlicher Informationen und Dokumente anfordern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
· Dokumente zur Überprüfung der Herkunft der Finanzmittel (Verified Source of Funds, SOF) (z. B. Gehaltsabrechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Steuererklärungen);
· Gegebenenfalls Dokumente zur Herkunft des Vermögens (Source of Wealth, SOW) bei höherwertigen Aktivitäten;
· Zusätzliche Erklärung über den Zweck und beabsichtige Verwendung des Kontos und der Dienste;
· Alle sonstigen Dokumente, welche zur Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen oder interner Risikokontrollen erforderlich sind.
Darüber hinaus kann das Unternehmen das Konto des Nutzers sperren, bis dieser einen Überprüfungsprozess durchlaufen oder die angeforderten Dokumente oder Informationen vorgelegt hat. Wenn ein Nutzer keine angemessenen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung stellt, kann das Unternehmen den Zugang einschränken oder sperren.
4. Aufbewahrungsfrist
Gemäß der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den regulatorischen Vorgaben unterhält das Unternehmen ein umfassendes Aufzeichnungssystem, um die Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit von Kundenaktivitäten zu gewährleisten.
Das Unternehmen bewahrt folgende Aufzeichnungen in einem sicheren und zugänglichen Format für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum der letzten Transaktion oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung auf, je nachdem, was später eintritt:
· Identifizierungs- und Verifizierungsdokumente, die während der KYC- und CDD-Verfahren erhoben wurden;
· Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der verstärkten Sorgfaltspflicht (EDD) und der Beurteilung der Herkunft von Geldern/Vermögenswerten;
· Vollständige Transaktionsaufzeichnungen, einschließlich der verwendeten Zahlungsmethoden, der ein- und ausgezahlten Beträge sowie die Zeitstempel der Transaktionen;
· Aufzeichnungen der internen Risikobewertungen, Warnmeldungen, Untersuchungen und Entscheidungen bezüglich verdächtiger Aktivitäten;
Diese Aufzeichnungen werden gemäß der geltenden Datenschutzgesetze aufbewahrt, einschließlich der Bestimmungen zum sicheren Zugriff, zur Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener und finanzieller Daten. Weitere Informationen zum Speichern von personenbezogenen Daten der Website-Nutzer finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
5. Aktivitätsüberwachung
Das Unternehmen verwendet ein umfassendes System zur Transaktions- und Verhaltensüberwachung, um potentielle Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.
Alle Transaktionen und Aktivitäten der Nutzer werden kontinuierlich überprüft, um Unstimmigkeiten, Risikoindikatoren oder ungewöhnliche Muster zu identifizieren, die vom erwarteten Verhalten auf der Grundlage des Nutzerprofils abweichen.
Soweit zutreffend, werden die folgenden Regeln und Grundsätze durchgesetzt:
· Bei jeder Bank- oder Kartentransaktion muss der Name des Konto- oder Karteninhabers mit dem registrierten Namen des Nutzerkontos übereinstimmen. Bei einer Namensänderung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
· Sollten Einzahlungen mit Zahlungsmitteln erfolgen, die nicht zur Auszahlung verwendet werden können, dürfen Auszahlungen nur auf eine verifizierbare Zahlungsmethode des Nutzers vorgenommen werden. In solchen Fällen kann das Unternehmen Nachweise zur Bestätigung der Inhaberschaft anfordern.
· Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Unstimmigkeiten, ungewöhnlichen Aktivitäten oder erhöhtem Risiko zusätzliche Nachweise (z. B. einen Nachweis der Inhaberschaft der Zahlungsmethode oder der Herkunft der Geldmittel) zu verlangen.
Das Unternehmen überwacht laufend alle Aktivitäten der Nutzer sowie alle ihre Transaktionen, um sicherzustellen, dass keine Geldwäschemethoden angewendet werden. Diese Methoden umfassen:
Placement (Einspeisung)
Hierbei werden die Geldmittel in andere Finanzinstrumente wie Bankkonten, Schecks sowie Geldüberweisungen umgewandelt oder genutzt, um teure Objekte zu kaufen, die weiterverkauft werden können. Die Geldmittel können dann in Banken oder andere Institutionen (Nichtbanken) investiert werden (z. B. Geldwechselorganisationen). Außerdem kann ein Geldwäscher versuchen, den Geldtransfer zu verschleiern, indem er die Transaktion in mehrere Einzahlungen aufteilt. Dieser Vorgang wird als „Smurfing“ oder „Strukturierung“ bezeichnet.
Layering (Verschleierung)
Die Geldmittel werden auf andere Konten oder Finanzinstrumente bewegt oder überwiesen. Dieses Verfahren wird angewendet, um die Herkunft der Geldmittel zu verschleiern und die Feststellung der Person, die die verschiedenen Transaktionen abwickelt, zu verhindern. Die Bewegung von Geldmitteln und Änderungen ihrer Form verkomplizieren den Prozess der Geldmittelüberwachung.
Integration
Die Gelder werden unter dem Deckmantel rechtmäßig erlangter Gelder in das Finanzsystem zurückgeführt, mit dem Ziel, sie schließlich in das Finanzsystem zu integrieren.
5.1 Prävention verdächtiger Aktivitäten
Das System und das AML-Team des Unternehmens suchen aktiv nach Verhaltensweisen, die häufig mit Finanzkriminalität oder Missbrauch der Plattform in Verbindung gebracht werden. Dazu gehören unter anderem:
· Die Verwendung mehrerer Zahlungskarten über verschiedene Zahlungsdienstleister;
· Verwendung von Karten unterschiedlicher Aussteller oder Regionen innerhalb eines kurzen Zeitraumes;
· Häufiger Wechsel zwischen nicht miteinander verbundenen Zahlungsmethoden (z. B. e-Wallets, Karten, Banküberweisungen);
· Verweigerung oder mangelnde Bereitschaft zur Verifizierung der Zahlungsmethoden;
· Nichtübereinstimmung geografischer Merkmale wie Land der Registrierung, IP-Adresse, Geräteeinstellungen oder Mobilfunkanbieter;
· Wiederholter Einsatz von Geräten, die mit mehreren Konten verbunden sind (basierend auf dem Fingerabdruck des Geräts);
· Vermeidung oder Verweigerung von Verfahren zur Identitätsverifizierung, einschließlich Videoverifizierung oder Selfie mit Ausweis.
Bei Erkennung solcher Verhaltensweisen kann das Konto einer erweiterten Überprüfung, vorübergehenden Einschränkungen oder vollständig gesperrt werden, bis eine Lösung gefunden wird.
6. Personalschulung über aktuelle Verfahren der Geldwäschebekämpfung
Das Unternehmen sorgt dafür, dass alle mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Aufnahme von Kunden und Finanztransaktionen befassten Mitarbeiter entsprechend geschult und über die aktuellen Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die bewährten Verfahren der Branche auf dem Laufenden gehalten werden.
Die Mitarbeiter in den wichtigsten Abteilungen - einschließlich des Teams für Finanzabläufe (verantwortlich für die Abwicklung von Ein- und Auszahlungen des Nutzers) und der Compliance-Abteilung (verantwortlich für die Durchführung der Identitätsverifizierung und der Sorgfaltspflicht (CDD)) - nehmen an regelmäßigen und strukturierten Schulungen teil, die auf ihre besonderen Rollen und Verantwortlichkeiten zugeschnitten sind.
6.1 Häufigkeit und Bewertung
Das Unternehmen veranstaltet mindestens einmal im Jahr obligatorische Schulungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für alle damit befassten Mitarbeiter, wobei bei Bedarf zusätzliche Schulungen aufgrund regulatorischer Aktualisierungen oder interner Verfahrensänderungen durchgeführt werden.
Neue Mitarbeiter müssen im Rahmen ihres Einarbeitungsverfahrens eine erste Schulung zur Bekämpfung von Geldwäsche absolvieren, bevor sie Zugriff auf für Geldwäsche relevante Systeme oder Nutzerdaten erhalten.
Zusätzlich führt das Unternehmen regelmäßige Mitarbeiterbeurteilungen durch, um den Kenntnisstand und die Kompetenz seiner Mitarbeiter in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und KYC-Praktiken zu bewerten. Diese Beurteilungen tragen dazu bei, verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle Teammitglieder für die Ausübung ihrer Aufgaben bestens vorbereitet sind.
Das Schulungsprogramm wird von der Unternehmensleitung überwacht und im Einklang mit dem internen Kontrollkonzept des Unternehmens dokumentiert.
7. Meldung ungewöhnlicher Aktivitäten oder Transaktionen
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Transaktionen oder Nutzerverhalten zu melden, die den Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere kriminelle Aktivitäten erwecken.
Sollte das Unternehmen Aktivitäten feststellen, die vom Nutzer nicht angemessen erklärt oder gerechtfertigt werden können und die objektive und subjektive Hinweise auf ein verdächtiges Verhalten darstellen, können derartige Aktivitäten den zuständigen Behörden von Curaçao gemeldet werden.
8. Quellenangaben
Hier finden Sie die Quellenangaben für diese Richtlinie (nicht darauf beschränkt). Es können auch zusätzliche Rechtsvorschriften oder Dokumente herangezogen werden.
1. Die 40 Empfehlungen und Sonderempfehlungen zur Terrorismusfinanzierung („FATF-Empfehlungen“);
2. Richtlinien für einen risikobasierten Ansatz für Casinos (RBA für Casinos), ausgearbeitet von der FATF;
3. Richtlinie 2015/849 der Europäischen Union und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Zahlungssystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung;
4. Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der EU-Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Ermittlung von Hochrisikodrittländern mit strategischen Mängeln;
5. Die Gesetzesnovelle zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäscheaktivitäten 13(Ι) von 2018 der Republik Zypern;
6. Curacao Spielkontrollbehörde, Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, der Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, letzte Aktualisierung im Januar 2025;
7. FATF-Liste mit Hochrisikoländern und anderen überwachten Gerichtsbarkeiten: http://www.fatf-gafi.org/countries/#high-risk.